Privatschadensausweis

Titelbild

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch

• Hochwasser
• Erdrutsch
• Vermurung
• Lawinen
• Erdbeben
• Schneedruck
• Orkan
• Bergsturz oder
• Hagel

entstanden sind.

Beachten! Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht anerkannt.

Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. 

Die Mindestschadenssumme ist mit 1.000 Euro festgesetzt.

Fristen:

• Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
• Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
• Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.

Beantragung:

Online-Beantragung: https://e-government.steiermark.at 


Persönlich oder telefonisch:

Stadtpolizei Kapfenberg

Tel. 03862/22501-2151, -2152 oder -2153