Zweite Chance bei Wahlkarten

Wahlkarten

„Zweite Chance“ bei Wahlkarten

Nicht rechtzeitig behobene Wahlkarten werden Freitagabend (27.09.2024) bei den zuständigen Postämtern abgeholt und im Gemeindeamt hinterlegt.

Diese können von den Wahlberechtigten am Wahlsonntag, den 29.09.2024 in der Zeit von 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr, gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, in der Abteilung „Sozialwesen“ abgeholt werden.