Überbrückungshilfe - Österreich hilft Österreich

Hochwasser

Leitfaden Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH

„Österreich hilft Österreich“ ist eine gemeinsame Initiative von Österreichs führenden Hilfsorganisationen – Caritas, Diakonie, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe - in Kooperation mit dem ORF.

„Österreich hilft Österreich“ verbindet Bewusstseinsbildung für krisen- und katastrophenbedingte Problemlagen und wirksame Lösungswege mit der Bitte um Spenden, um die benötigte Hilfe möglich zu machen.

Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich unterstützt Personen, die den Extremwetterereignissen betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) zerstört oder beschädigt worden ist.

Die Initiative Österreich hilft Österreich setzt sich aus erfahrenen Hilfsorganisationen und dem ORF zusammen und bearbeitet und erledigt objektiv und unabhängig Anträge der Betroffenen um Unterstützung.

Spendenzweck Extremwetterereignisse in Österreich: 

Schäden an privatem Wohnraum nach den Extremwetterereignissen in Österreich 

Um den Ablauf bei der Antragsbearbeitung der Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich möglichst effizient zu gestalten, ersuchen wir folgende Punkte zu berücksichtigen:

1.    Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) ist nur ein "Antrag auf Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich " zulässig. 

(Antrag erhält man hier: https://helfen.orf.at

2.    Das Formular ist mit der/dem Antragsteller:in vollständig auszufüllen. Respektive bei Abgabe darauf zu prüfen, dass es inklusive Unterschrift der Antragsteller:in vollständig ausgefüllt ist.

3.    Die Hilfsorganisation bestätigt mit der Unterfertigung des Formulars, dass ein Schaden vorliegt . (Das kann durch persönlichen Augenschein, Versicherungsmeldung, Bestätigung der Schadenskommission oder Fotos als Nachweis passieren. Diese Belege sollen dem Antrag nicht beigelegt werden.)

4.    Die Antragssumme muss vor der Einreichung bzw. Weiterleitung an die Auszahlungsstelle von der/dem Vertreter:in der Hilfsorganisation ermittelt und vermerkt werden. Klient:innen machen das nicht.

5.    Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:

Maximal mögliche Antragssumme: 2.100 Euro

    Keller (nicht bei Wohnungen):    400 Euro

    Erdgeschoß (Küche und Wohnraum):    1.100 Euro

    Elektrogeräte (egal welche Anzahl):    600 Euro

6.    Das vollständig ausgefüllte Formular bitte scannen [oder fotografieren] und an akuthilfefonds@helfen.at (Caritas der ED Wien – die für ÖHÖ die Überweisung an die Klient:innen übernimmt) übermitteln. Das unterschriebene Originaldokument ist von der antragstellenden Hilfsorganisation zumindest für sieben Jahre aufzubewahren. Bei Bedarf kann eine Kopie an den Antragsteller ausgegeben werden.

7.    Das Geld wird binnen weniger Tage angewiesen.

8.    Für allfällige Fragen stehen die Landes- und Bundesorganisationen der Hilfsorganisationen zur Verfügung.

Die Formulare selbst stehen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung: https://www.roteskreuz.at/steiermark/hochwasser-2024

 

Rückfragen bitte per E-Mail an bruck-muerzzuschlag@st.roteskreuz.at  oder unter der Tel.Nr. 050/144 5 – 11000