Stadtentwicklungskonzept 1.00
Lt. Stmk. Raumordnungsgesetz hat jede Gemeinde zur Festlegung der langfristigen, aufeinander abgestimmten Entwicklungsziele und als Grundlage für weitere Planungen durch Verordnung des Gemeinderates ein örtliches Entwicklungskonzept aufzustellen und fortzuführen. In Kapfenberg nennt sich das örtliche Entwicklungskonzept „Stadtentwicklungskonzept“. Seit 06.12.2018 ist das neue Stadtentwicklungskonzept – STEK 1.00 - für Kapfenberg rechtskräftig.
Stadtentwicklungskonzept Nr. 1.00 ENTWICKLUNGSPLAN
Stadtentwicklungskonzept Nr. 1.00 Wortlaut
Der aktuelle Stand ist in der Abteilung Baudirektion, Schinitzgasse 2, 1. Stock, Zimmer Nr. 1, während der Öffnungszeiten einsehbar:
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag vom 14.00 bis 16.00 Uhr