- Amtssignatur-Hinweis
- Merkmale der Amtssignatur
- Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks
- Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt.
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- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments
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- Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.signaturpruefung.gv.at
- Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks:
Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Stadtamtsdirektion Kapfenberg.
Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
persönlich (Stadtamtsdirektion: Koloman-Wallisch-Platz 1, 8605 Kapfenberg
elektronisch (Dokumentenscan; Größe max. 7MB) per E-Mail an gde@kapfenberg.gv.at
per FAX an +43 (0)3862 22501 2090
postalisch (Original oder Kopie): Stadtamtsdirektion: Koloman-Wallisch-Platz 1, 8605 Kapfenberg
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Die Stadtgemeinde Kapfenberg verwendet bei von ihr amtssignierten Dokumenten ab 26.07.2024 folgende Bildmarke:
Das Aussehen einer Amtssignatur der Stadtgemeinde Kapfenberg samt Bildmarke der Stadtgemeinde Kapfenberg
wird nachfolgend anhand eines Beispiels dargestellt (Größe und Darstellung können variieren):
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