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Gemeinderatswahl 2025
Wer ist wahlberechtigt?
Männer und Frauen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (06.01.2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.
Die Wahlinformation zu Ihrem Wahlsprengel wird per Post Anfang März zugesandt.
Wahlkarte
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in der Gemeinde Kapfenberg aufhalten oder nicht in der Lage sein, das Wahllokal aufzusuchen, haben Sie wieder die Möglichkeit mittels Wahlkarte zu wählen.
Wahlkarten können im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Kapfenberg beantragt werden.
Mündlich: (d.h. persönlich, nicht aber telefonisch) bis Freitag, 21.03.2025, 12:00 Uhr
Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat ihre oder seine Identität durch ein Dokument glaubhaft zu machen (sei es mit Personalausweis, Pass oder Führerschein).
Schriftlich bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde bis Mittwoch, 19.03.2025 sowie
per E-Mail bis Mittwoch, 19.03.2025 unter www.meinewahlkarte.at
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! Ebenso unzulässig ist eine Beantragung durch eine Erwachsenenvertreter:in (vormals „Sachwalter:in“).
Schon gewusst?
Rücknahme von Wahlkarten unmittelbar nach mündlicher (persönlicher) Beantragung und Stimmabgabe („Quasi-Vorwahltage“)
Auch bei der Gemeinderatswahl 2025 ist es wieder möglich, die Wahlkarte direkt nach mündlicher (persönlicher) Beantragung in der Gemeinde auszufüllen und unmittelbar im Anschluss dort wieder abzugeben. Für eine ungestörte Stimmabgabe vor Ort, stehen zwei Wahlkabinen zur Verfügung!