Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Heizkosten sparen

Jetzt Heizkostenzuschuss beantragen

Frist: bis 27. Februar 2026
Ort der Antragstellung: Bürgerbüro Kapfenberg (persönlich)

Sie können den Zuschuss beantragen, wenn Sie

  • Österreicher:in oder EU-Bürger:in sind,

  • seit mindestens 5 Jahren durchgehend Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,

  • die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen

(Zwölftel des Jahresnettoeinkommens inkl. Sonderzahlungen)

  • Ein-Personen-Haushalt: bis 1.661 € netto

  • Haushaltsgemeinschaft: bis 2.492 € netto

  • Zuschlag pro Kind (mit Familienbeihilfe): + 498 €

Hinweis: Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens inkl. Sonderzahlungen.

Wer ist ausgeschlossen?

Kein Anspruch besteht, wenn

  • Wohnunterstützung bezogen wird (gilt für den gesamten Haushalt),

  • Drittstaatenangehörigkeit vorliegt,

  • die Einkommensgrenze überschritten wird,

  • die erste Meldung in der Steiermark nach dem 1. September 2025 erfolgt ist,

  • kein ununterbrochener 5-Jahres-Aufenthalt in der Steiermark besteht,

  • der Wohnsitz in Pflege-, Alten-, Schüler- oder Studierendenheimen liegt
    (Ausnahme: abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich),

  • Grundversorgung bezogen wird.

Wichtig: Bezieht eine Person im Haushalt Wohnunterstützung, besteht für den gesamten Haushalt kein Anspruch.

Was brauche ich für den Antrag?

Bitte bringen Sie mit:

  • Amtlichen Lichtbildausweis

  • Kontodaten

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

  • Nachweis der Heizkosten

Wie stelle ich den Antrag?

  • Persönlich im Bürgerbüro Kapfenberg

  • Bitte alle Unterlagen vollständig mitbringen, damit wir Ihren Antrag rasch bearbeiten können.

Energie sparen & Kosten senken

Für individuelle Beratung wenden Sie sich an die Energieberatung des Landes Steiermark:
Telefon: 0316/877-3955 • E-Mail: energieberatung@stmk.gv.at