Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Leistung der öffentlichen
Hand zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Wohnbedarfes sowie zur Hilfe
bei Krankheit bzw. Schwangerschaft und Entbindung.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes wird durch die Auszahlung
von pauschalierten Geldleistungen für den regelmäßig wiederkehrenden
Aufwand für Nahrung, Miete, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung
und Strom gewährleistet. 25 % der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
dienen der Sicherung des Wohnbedarfes. Ein ergänzender Wohnungsaufwand gebührt zusätzlich neben den gewährten Mindeststandards, wenn der Wohnbedarf nicht schon durch diesen 25%igen Grundbetrag gedeckt ist.
Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung werden nunmehr in die gesetzliche
Krankenversicherung eingebunden und erhalten eine eigene E-Card.
Pensionisten- und Pflegeheimansuchen
Zuzahlung zu den Heimrestkosten
Wer die Heimkosten nicht selbst zur Gänze abdecken kann und den ordentlichen Wohnsitz vor der Heimunterbringung in Kapfenberg hatte, kann einen Antrag auf Zuzahlung stellen.
Folgende Unterlagen sind bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung von der antragstellenden Person in Kopie anzuschließen
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Einkommensnachweise
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Kontoauszüge der letzten drei Monate
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Vermögensnachweise
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Grundbuchauszug aller Liegenschaften/Immobilien
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Übergabe- bzw. Schenkungsvertrag
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Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
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Scheidungsurteil und/oder Vergleichsausfertigung
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Sachwalterbeschluss/Vollmacht
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte die zuständigen SachbearbeiterInnen des Bürgerbüros.